Der Bruchsaler Gemeinderat schafft das spielend!
In der Gemeinderat-Sitzung am 31.01.2023 geschah folgendes:
In Top 3
stimmte der Gemeinderat mehrheitlich einer Vorlage "Klimaschutz in der Bauleitung" zu
und in Top 7
stimmte er ebenso der katasterlichen Erfassung des Weiherbergs II zu,
damit nimmt die Vermarktung des mehrere ha großen Naturgebietes mit Streuobstcharakter konkrete Formen an.
Auf unseren Einspruch hin sagte die O B, der bereits 2008 gefällte Beschluß, Weiherberg II zur Bebauung frei zu geben, sei demokratisch (mehrheitlich) erfolgt.
Dies ist zweifellos richtig. Aber wenn der "Klimaschutz" (und natürlich der Naturschutz)
dem Gemeinderat wirklich so wichtig wäre wie immer verkündet,
könnte er seinen damals gefällten Beschluß revidieren.
Warum sind wir - Aufbruch Bruchsal - die einzigen, die auf diesen Widerspruch hinweisen? Warum hört man keinen Ton von den Grünen?
Im Anschluß unsere Stellungnahme im Wortlaut:
Gemeinderat-Sitzung 31.01.2023, zu Top 3 „Klimaschutz in der Bauleitung“
Sehr geehrte Anwesende,
Wir haben uns ja schon mehrfach dazu geäußert, dass die wissenschaftliche Grundlage der Klimaschutzmaßnahmen nicht als gesichert gelten kann.
Die CO 2 Konzentration in der Atmosphäre ist während der vergangenen Zehntausend vorindustriellen Jahre nahezu gleichgeblieben. Dennoch gab es vergleichbare Erwärmungen wie heute mit Beispielen aus allen 7 Kontinenten. Genannt sei hier nur der Übergang der Kälteperiode der Völkerwanderungszeit zur Mittelalterlichen Wärmeperiode.
Ist also schon die Grundlage, auf der diese Vorlage beruht, zweifelhaft, möchten wir dennoch auf zwei Punkte der jetzigen Vorlage für Bruchsal näher eingehen:
Hier heißt es auf Seite 18: ich zitiere:
„Erhalt von Vegetation, Grün- und Freiflächen, Wald“ und: “Innerstädtische Lagen vor Bebauungen auf grüner Wiese“
Und auf Seite 22 heißt es:
„Begrenzung versiegelter Flächen zur Minderung sommerlicher Hitzebelastungen“.
Wir fragen uns, wie das zur Bebauung von Weiherberg II passt, einem ökologisch wertvollen Grüngebiet mit Streuobstcharakter, dessen katasterlicher Erfassung dieser gleiche Gemeinderat in Top 7 heute mehrheitlich zustimmen wird. Alle gerade genannten Grundsätze der Stadt Bruchsal werden hier mit Füssen getreten.
Mit dieser Vorlage verbieten Sie weiterhin den Bürgern Schottergärten, während Sie zugleich die große Fläche des Weiherberg II zur Zubetonierung freigeben. Wir fragen uns, wieviel verbotene Schottergärten wohl der Fläche des Weiherberg II entsprechen würden?
Als zweiten Punkt beziehe ich mich auf 3.11. der Vorlage, den „Masterplan Erneuerbare Energien“:
Im Bruchsaler Stadtwald soll eine zweistellige Zahl von 247 Meter hohen Windindustrieanlagen errichtet werden. Solch hohe Gebäude existieren in Baden-Württemberg bisher überhaupt noch nicht. Wir lehnen diese gigantischen Anlagen aufgrund des Missverhältnisses von Naturzerstörung und hoher vom Bürger zu tragender Kosten im Vergleich zum geringen Nutzen ab. Diese Anlagen erzeugen laut Fachleuten lediglich ca. 20 % ihrer installierten Leistung, selbst die EnBW spricht nur von 30 %.
Zusammenfassend lehnt Aufbruch Bruchsal diese Vorlage ab,
da ihr die naturwissenschaftliche Grundlage fehlt.
Und bei näherer Betrachtung wird unsere Natur zerstört, der Bürger bevormundet
sowie finanziell belastet ohne entsprechenden Nutzen für den Bürger.
Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. Dela Schmidt für Aufbruch Bruchsal
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